Abgasutersuchung (AU) mit OBD
Abgasuntersuchung (AU) mit OBD
Seit dem 01. April 2002 muß für Pkw mit OBD, d.h., Pkw mit Erstzulassung ab 01.01.2001 oder Typzulassung ab 01.01.2000 mit Otto-Motor, bei der 2-jährlichen Abgasuntersuchung (AU) auch die On-Board-Diagnose (OBD) mitgeprüft werden. Werden bei der Prüfung Fehlercodes oder sonstige Abweichungen festgestellt, könnte die AU-Bescheinigung wie unten aussehen, d.h., es wird keine AU-Plakette erteilt.
Die StVZO bestimmt in § 72 "Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen":
§ 47a Abs. 1 und Anlage XIa Nr. 3.1.2.2 (Untersuchungsverfahren für Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung und mit On-Board-Diagnosesystem) ist spätestens ab dem 1. April 2002 anzuwenden. Bis zu diesem Datum können die Kraftfahrzeuge auch nach den Bestimmungen der Anlage XIa Nr. 3.1.2.1 geprüft werden.
Die Anlage XIa Nr. 3.1.2.2 bestimmt:
3.1.2.2 mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System)
Als OBD-System ist ein an Bord des Fahrzeugs installiertes Diagnosesystem für die Emissionsüberwachung anzusehen, das in der Lage sein muss, mit Hilfe rechnergespeicherter Fehlercodes Fehlfunktionen und deren wahrscheinliche Ursachen anzuzeigen. Es muss eine EG-Typgenehmigung nach den Vorschriften der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 (BGBl. EG Nr. L 76 S. 1) über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen in der Fassung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 (ABl. EG Nr. L 350 S. 1) über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG oder deren jeweils danach geänderten, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassungen haben. Liegt eine EG-Typgenehmigung nicht vor, muss die Eignung des OBD-Systems im Sinne der vorgenannten Richtlinie von einer für diese Richtlinie vom Kraftfahrt-Bundesamt nach Abschnitt 2 EG-TypV anerkannten oder akkreditierten Stelle bestätigt worden sein.
Bei der Abgasuntersuchung an diesen Fahrzeugen sind durchzuführen:
- Sichtprüfung
- der schadstoffrelevanten Bauteile einschließlich Auspuffanlage auf Vorhandensein, Vollständigkeit, Dichtheit und auf Beschädigung;
- des Tankdeckels und seiner Verliersicherung oder einer anderen dafür vom Fahrzeughersteller eingebauten und beschriebenen Sicherungseinrichtung;
- der Kontrollleuchte Motordiagnose.
- Kontrolle der schadstoffrelevanten Systemdaten auf Einhaltung der vom Fahrzeughersteller für das Kraftfahrzeug anzugebenden Sollwerte nach den Anleitungen des Fahrzeugherstellers. Bei betriebswarmem Motor und Katalysator sind
- der Fehlerspeicher,
- die abgasrelevanten Systemdaten
- Leerlaufdrehzahl (min-(hoch)1),
- Motortemperatur (Grad C),
- Istwerte, die eine Aussage über die Funktionsfähigkeit des Systems erlauben,
- der Wert für Lambda mit einer zulässigen Abweichung von +- 2% bei erhöhtem Leerlauf im Auspuffendrohr und
- der CO-Gehalt im Abgas bei erhöhtem Leerlauf (mindestens 2.500 min-(hoch)1) zu prüfen.
Das heißt im Klartext,
- die MIL Lampe muß funktionsbereit sein (An bei Zündung Ein und Aus bei laufendem Motor),
- der Fehlerspeicher darf keine Fehlercodes enthalten,
- die kontinuierlichen und nicht-kontinuierlichen OBD-Überwachungstests müssen in Ordnung sein (Mode 01 PID 01),
- die Leerlaufdrehzahl muß den Toleranzen entsprechen und
- Motortemperatur und weitere Istwerte müssen über die OBD-Schnittstelle ausgelesen werden können.
Vor Durchführung der AU wird daher empfohlen, diese Prüfungen vorab durchzuführen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Auf keinen Fall darf jedoch kurz vor einer AU der Fehlerspeicher gelöscht werden (Mode 04), da damit auch die Ergebnisse der OBD-Überwachungstests zurückgesetzt werden. Die AU würde nicht bestanden. Die Ergebnisse der OBD-Überwachungstests bauen sich automatisch nach einem Löschvorgang in den folgenden Fahrzyklen wieder auf. Also nach einem evtl. Löschvorgang mehrere Fahrzyklen durchführen, positive OBD-Überwachungstests kontrollieren und erst dann die AU machen.