EURO 5 & J2534 PassThru
Die so genannte Euro 5-Norm gilt ab September 2009 mit einer Übergangsfrist bis zum 1. März 2010 für alle neuen Modelle und regelt die Typgenehmigung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Gleichzeitig tritt eine Informationspflicht für Hersteller gegenüber den Werkstätten in Kraft. Die Automobilhersteller sind nach Euro 5 Norm verpflichtet, technische Reparaturinformationen in ihren Online-Portalen verfügbar zu machen und die Reprogrammierung von Steuergeräten zu ermöglichen. Ausdrücklich stehen diese Informationen dann nicht nur Vertragshändlern, sondern auch freien Werkstätten und manchmal sogar Privatpersonen zur Verfügung.
Das gilt sowohl für technische als auch für administrative Aufgaben, wie z.B.:
- Die eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs
- Servicehandbücher
- Technische Anleitungen
- Schaltpläne
- Die Fehlercodes des Diagnosesystems
- Information über Spezialwerkzeuge und -geräte
- Information über Datenspeicherung und bidirektionale Kontroll- und Prüfdaten.
Folge: Markenübergreifender, kompletter Service und Reparatur vom Ölwechsel über Fehlersuche bis hin zu Konfiguration und Reprogrammierung von Steuergeräten.
Zur Steuergeräte-Reprogrammierung können nur Geräte eingesetzt werden, die bereits Euro 5-fähig sind. Das sind Geräte, in denen bereits ein J2534 „Passthru Interface“ integriert ist oder reine PassThru Interfaces. Mit Hilfe dieser Interfaces ist es möglich, falls erforderlich, die aktuellste Software-Version vom Online-Portal des Herstellers in das Steuergerät des Fahrzeugs zu installieren.
Der Standard SAE-J2534 bildet die einheitliche Kommunikationsbasis für die Reprogrammierung von Steuergeräten im Fahrzeug. Die freie Werkstatt benötigt dafür also lediglich ein PassThru Interface, einen PC mit Windows-Betriebssystem und USB oder seriellem Anschluss sowie eine Internetverbindung zum Fahrzeughersteller.
Die meisten Herstellerspezifischen- und Multimarkengerätehersteller haben ihre Tester ohne Extra kosten für die Kunden bereits auf den Euro 5 Stand gebracht und unterstützen das PassThru Verfahren.
Für den Download von Informationen und Reprogrammierung werden vom Fahrzeughersteller Gebühren erhoben. Diese sind je nach Hersteller unterschiedlich gestaltet.
Das PassThru Verfahren ist keine Diagnose und ersetzt diese nicht. Es ist nur eine Erweiterung und die Kfz-Werkstätten bleiben somit weiterhin auf die Hersteller von Herstellerspezifischen- und Multimarkengeräten angewiesen.